Mandan­ten­zeit­schrift 2/2011

Liebe Mandanten,

Der Verkehrs­ge­richtstag 2012 ist Geschichte. An anderer Stelle wird im Durchblick darüber berichtet.
Ich greife mir ein besonders lästiges Problem heraus, das es verdient hätte gelöst zu werden: das Sachver­stän­di­gen­problem.

6000 Kfz-Sachver­ständige bewegen sich auf dem deutschen Unfallmarkt. Sachver­ständiger kann jeder werden, der sich so bezeichnet und ein entspre­chendes Programm kauft. Der Begriff des Kfz-Sachver­ständigen ist nicht geschützt. Lediglich 2000, also ein Drittel, sind gut ausgebildet und zertifiziert.

Da jährlich ungefähr 10 Milliarden € zu verteilen sind, springen natürlich viele Unbedarfte auf den Zug auf, um daran mitzuver­dienen.

Dies muss aber zwangs­läufig zu Lasten der Auftraggeber gehen. Wir wissen, dass sich Versiche­rungen ihre Sachver­ständigen selbst aussuchen, die mit allen Wassern gewaschen sind und natürlich zugunsten ihrer Auftraggeber, der Versiche­rungs­wirt­schaft, rechnen. Und die Geschä­digten: die haben auch Anspruch auf einen kompetenten Sachver­ständigen, der zu ihren Gunsten den Schaden betrachtet. Aber die Geschä­digten können nicht Gut von Schlecht unterscheiden und laufen dann Gefahr, unkompetente Sachver­ständige zu beauftragen. Das geht zu ihren eigenen Lasten. Wer der richtige und wer der falsche Unfall­helfer ist, ist für den, der nicht regelmäßig damit zu tun hat, schwer zu beurteilen. Dass die Marken­werkstatt eher geeignet ist zu helfen als die Hinter­hof­werkstatt, liegt auf der Hand, dass der Fachanwalt für Verkehrsrecht eher den Fall überblickt als der Allgemein­anwalt, hat sich herumge­sprochen. Warum wird nicht endlich gesetzlich geregelt, wer sich Sachver­ständiger für das Kfz-Wesen nennen darf. Das kann doch nicht so schwer sein für den Gesetzgeber, der es ja auch nicht jedem erlaubt die Rechts­an­ge­le­gen­heiten für Dritte zu besorgen.

Sollten unsere Gesetzgeber den Grundsatz des kölschen Grundge­setzes im Auge haben:
Et is wie et is?
Dann empfehle ich dort weiter­zulesen bei: Nix blievt wie et wor. In einem Staat, der sonst jede Kleinigkeit regeln will und damit schon fast den Bürger unmündig behandelt, wäre dies eine sinnvolle Aktion.

Ihr
Hartmut Roth

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