Wer auffährt, hat immer Schuld?

Trägt der Auffah­rende immer die Schuld, selbst wenn der Vordermann ohne Grund bremst?

Es ist ein Klassiker unter den Verkehrs­rechts­mythen: Wer auf das voraus­fah­rende Fahrzeug auffährt, hat Schuld. Eine Vermutung, die zunächst einleuchtend klingt. Schließlich muss der hinten Fahrende auf den Verkehr achten und entspre­chend reagieren, wenn der Vordermann oder die Vorderfrau auf die Bremse tritt. Tatsächlich ist es so, dass bei Auffahr­un­fällen die Schuld wesentlich häufiger beim Fahrer des auffah­renden Fahrzeugs liegt als beim „Getrof­fenen“ – zum Beispiel, weil der Fahrer den vorge­schrie­benen Sicher­heits­ab­stand nicht einhält oder auf ein abbie­gendes Fahrzeug auffährt, weil er nicht auf die Straße geachtet hat.

Der sogenannte Anscheins­beweis spricht bei solchen Kollisionen dafür, dass der Auffahrende sich verkehrs­widrig verhalten hat, Das heißt aber nur, dass zunächst von einer Schuld des Auffah­renden auszugehen ist.

Diese Vermutung kann sich bei der Unter­su­chung des Unfalls durch ein Gericht aber als falsch heraus­stellen. Die Schuld an einem Unfall trägt derjenige, der gegen die Verkehrs­regeln verstoßen und den Unfall verur­sacht hat. Das kann durchaus auch der Voraus­fah­rende sein – zum Beispiel, wenn er völlig unver­mittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall auslöst.

Ein solches gefähr­liches Bremsmanöver muss gut begründet sein. Wer beispielsweise für kleinere Tiere in die Eisen steigt, kann damit rechnen, bei einem daraus resultie­renden Unfall die Schuld ganz oder teilweise zugesprochen zu bekommen.

Häufig stellt sich bei der Unter­su­chung eines Unfalls auch heraus, dass beide Verkehrs­teil­nehmer Fehler gemacht haben. Etwa, wenn der Voraus­fah­rende unverhält­nismäßig stark gebremst hat und der Hintermann gleich­zeitig zu schnell unterwegs war.

Das Gericht kann in einem solchen Fall die Haftungsquote auf die beiden Beteiligten aufteilen, woraufhin ein Fahrer dann beispielsweise 60 Prozent des Schadens trägt und der andere 40. Gelegentlich wird die Haftung bei einer Kollision auch geteilt, wenn sich die Schuld nicht eindeutig ermitteln lässt, zum Beispiel bei einem Unfall nach einem Fahrbahn­wechsel oder bei einer Massen­ka­ram­bolage.

Es bleibt festzu­halten: Die Annahme, dass der Auffah­rende bei einem Unfall immer die Schuld trägt, ist falsch. Wie so oft im Recht kommt es ganz auf den Einzelfall an.

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