BGH stärkt Rechte der Verbraucher im Dieselskandal

VW hat sitten­widrig getäuscht

Mit Urteil vom 25.05.2020 unter dem Aktenzeichen VI ZR 252/19 hat der BGH nach 5 Jahren entschieden, dass VW sitten­widrig getäuscht hat. Im vorlie­genden Fall klagte ein Verbraucher auf Rückab­wicklung als Schadens­ersatz, dass VW sein Fahrzeug gegen Kaufpreis­rück­zahlung abzüglich der gefahrenen Kilometer zurück­nehmen muss.

Damit ist nun höchst­rich­terlich geklärt, dass die Abschalt­ein­richtung gem. § 826 BGB sitten­widrig ist.

Auch Gebrauchtwagen sind hierbei betroffen. Der Hersteller hafte hierfür ebenfalls. Insofern muss sich VW das Handeln seiner Vertreter zurechnen lassen. Der BGH hat gleichfalls entschieden, dass das Software­update zum Motor EA189 nicht ausreichend ist, da die Täuschungs­handlung bei Vertrags­ab­schluss vorlag und hätte der Kunde über die umwelt­un­freundliche Art vorab gewusst, hätte er sich das Fahrzeug nicht gekauft. Die Umwelt ist in der heutigen Zeit immer mehr in den Vordergrund gerückt, dass ein allgemeines Interesse angenommen werden kann.

Der Verbraucher muss sich die gezogenen Nutzungen dennoch anrechnen lassen. Mithin werden je Kilometer eine Nutzungs­pau­schale berechnet.

Die Nutzungs­ent­schä­digung ist noch nicht abschließen geklärt, hierbei gibt es weitere Verfahren vor dem EuGH. Es bleibt dessen Entscheidung abzuwarten.

Weitere Fälle sind beim BGH anhängig. Dabei sind noch offene Fragen zu klären, die im entschiedenen Fall noch nicht behandelt werden konnten. Insbesondere zum Software Update, dem Zinsbeginn und Verjäh­rungs­fragen und Fahrzeugkäufe nach Bekannt­werden des Abgasskandals.

Die Verjäh­rungs­pro­blematik ist nicht eindeutig. Die Sache ist komplex. Wenn Sie sich noch nicht gegen VW gerichtet hatten und sich nicht an der Muster­fest­stel­lungsklage beteiligt haben, kann dennoch ein Anspruch bestehen. Zumindest wird dies aus Wertmin­de­rungs­gründen des Fahrzeuges aufgrund der sitten­widrigen Täuschung möglich sein.

Sind auch Euro6 Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen?

Es ist Bekannt geworden, dass der Nachfol­gemotor EA288 ebenfalls eine Abschalt­ein­richtung in Form eines Thermo­fensters (eine tempera­tur­ab­hängige Abgasre­gu­lierung) besitzt.

Hierbei wird von einigen Gerichten bereits eine illegale Abschalt­ein­richtung gesehen. Es soll auch das Software­update eine entspre­chende Thermo­fenster auslösen, dass sodann auch das Update zum Motor EA189 fragwürdig ist. Dann wäre eine weitere Täuschungs­handlung gegeben.

 

R. Wünsche
Rechts­anwalt

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