Liebe Mandanten,
Der Verkehrsgerichtstag 2012 ist Geschichte. An anderer Stelle wird im Durchblick darüber berichtet.
Ich greife mir ein besonders lästiges Problem heraus, das es verdient hätte gelöst zu werden: das Sachverständigenproblem.
6000 Kfz-Sachverständige bewegen sich auf dem deutschen Unfallmarkt. Sachverständiger kann jeder werden, der sich so bezeichnet und ein entsprechendes Programm kauft. Der Begriff des Kfz-Sachverständigen ist nicht geschützt. Lediglich 2000, also ein Drittel, sind gut ausgebildet und zertifiziert.
Da jährlich ungefähr 10 Milliarden € zu verteilen sind, springen natürlich viele Unbedarfte auf den Zug auf, um daran mitzuverdienen.
Dies muss aber zwangsläufig zu Lasten der Auftraggeber gehen. Wir wissen, dass sich Versicherungen ihre Sachverständigen selbst aussuchen, die mit allen Wassern gewaschen sind und natürlich zugunsten ihrer Auftraggeber, der Versicherungswirtschaft, rechnen. Und die Geschädigten: die haben auch Anspruch auf einen kompetenten Sachverständigen, der zu ihren Gunsten den Schaden betrachtet. Aber die Geschädigten können nicht Gut von Schlecht unterscheiden und laufen dann Gefahr, unkompetente Sachverständige zu beauftragen. Das geht zu ihren eigenen Lasten. Wer der richtige und wer der falsche Unfallhelfer ist, ist für den, der nicht regelmäßig damit zu tun hat, schwer zu beurteilen. Dass die Markenwerkstatt eher geeignet ist zu helfen als die Hinterhofwerkstatt, liegt auf der Hand, dass der Fachanwalt für Verkehrsrecht eher den Fall überblickt als der Allgemeinanwalt, hat sich herumgesprochen. Warum wird nicht endlich gesetzlich geregelt, wer sich Sachverständiger für das Kfz-Wesen nennen darf. Das kann doch nicht so schwer sein für den Gesetzgeber, der es ja auch nicht jedem erlaubt die Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen.
Sollten unsere Gesetzgeber den Grundsatz des kölschen Grundgesetzes im Auge haben:
Et is wie et is?
Dann empfehle ich dort weiterzulesen bei: Nix blievt wie et wor. In einem Staat, der sonst jede Kleinigkeit regeln will und damit schon fast den Bürger unmündig behandelt, wäre dies eine sinnvolle Aktion.
Ihr
Hartmut Roth