Liebe Mandanten,
ich sage mal vorab – wir helfen Ihnen gerne.
Im ersten Jahresbrief 2018 teilte der ADFC, der allgemeine deutsche Fahrradclub, seinen Mitgliedern mit, dass die Gemeinschaft der organisierten Fahrradfahrer nunmehr auf 5000 Beitragszahler angewachsen sei, was erfreulich ist. Diese Zahl könnte nochmal sprunghaft ansteigen, wenn Konsequenzen aus dem Dieselurteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden.
Die DUH (Deutsche Umwelthilfe) hat ein Urteil gegen die Städte Stuttgart und Düsseldorf erstritten, wonach die Kommunen eigenständig gegen Dieselfahrzeuge Fahrverbote verhängen dürfen.
Was kommt auf Dieselfahrer zu?
Wie können sie sich wehren?
Worüber muss man nachdenken?
- Sie könnten Schadensersatz bis zur Höhe des vollen Kfz-Kaufpreises geltend machen, sodann Rückgabe Ihres Fahrzeugs gegen Neuwagen, schließlich Schadensersatz- Zahlung für Ihren Wertverlust
- Ab 2018 drohen Dieselfahrzeugen Fahrverbote in bis zu 45 deutschen Städten. Nur wer bis dahin sein Fahrzeug „sauber“ macht, hat weiterhin freie Fahrt!
- Schutz vor Motorschaden durch Software-Update
- Experten warnen bereits vor möglichen Motorschäden durch das Software-Update. Es soll dafür sorgen, dass Ihr Motor verrußen kann. Die Hersteller schließen aber eine Haftung für Folgeschäden aus.
- Schutz vor drastischen Wertverlusten
Diesel-Fahrzeuge verlieren auf dem Gebrauchtwagen-Markt fast täglich an Wert. Sollten Sie Ihr Auto verkaufen wollen, müssen Sie aktuell bereits mit 20 % weniger Verkaufserlös rechnen.
Es bleibt dabei – wir helfen Ihnen gerne
Ihr Hartmut Roth