Mandan­ten­zeit­schrift 1/2018

Liebe Mandanten,
ich sage mal vorab – wir helfen Ihnen gerne.

Im ersten Jahresbrief 2018 teilte der ADFC, der allgemeine deutsche Fahrradclub, seinen Mitgliedern mit, dass die Gemein­schaft der organi­sierten Fahrrad­fahrer nunmehr auf 5000 Beitrags­zahler angewachsen sei, was erfreulich ist. Diese Zahl könnte nochmal sprunghaft ansteigen, wenn Konsequenzen aus dem Diesel­urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts gezogen werden.

Die DUH (Deutsche Umwelthilfe) hat ein Urteil gegen die Städte Stuttgart und Düsseldorf erstritten, wonach die Kommunen eigenständig gegen Diesel­fahrzeuge Fahrverbote verhängen dürfen.

Was kommt auf Diesel­fahrer zu?
Wie können sie sich wehren?
Worüber muss man nachdenken?

  • Sie könnten Schadensersatz bis zur Höhe des vollen Kfz-Kaufpreises geltend machen, sodann Rückgabe Ihres Fahrzeugs gegen Neuwagen, schließlich Schadensersatz- Zahlung für Ihren Wertverlust
  • Ab 2018 drohen Dieselfahrzeugen Fahrverbote in bis zu 45 deutschen Städten. Nur wer bis dahin sein Fahrzeug „sauber“ macht, hat weiterhin freie Fahrt!
  • Schutz vor Motorschaden durch Software-Update
  • Experten warnen bereits vor möglichen Motorschäden durch das Software-Update. Es soll dafür sorgen, dass Ihr Motor verrußen kann. Die Hersteller schließen aber eine Haftung für Folgeschäden aus.
  • Schutz vor drastischen Wertverlusten

Diesel-Fahrzeuge verlieren auf dem Gebrauchtwagen-Markt fast täglich an Wert. Sollten Sie Ihr Auto verkaufen wollen, müssen Sie aktuell bereits mit 20 % weniger Verkaufserlös rechnen.

Es bleibt dabei – wir helfen Ihnen gerne
Ihr Hartmut Roth

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