Mandan­ten­zeit­schrift 1/2021

Sehr geehrte Mandant­schaft,

Nein, ich will nicht das Thema aufgreifen, das in aller Munde ist. Corona sollte man nicht dadurch überhöhen, dass man sich selbst davon bewegen lässt. Ich habe mich an dieser Stelle auch noch nie über Grippe, Krebs oder Übergewicht geäußert, obwohl die davon Betroffenen sicher darunter leiden. Aber wir sind Rechts­anwälte und befassen uns mit rechtlichen Themen, weniger mit der Volksge­sundheit. Aber die Maßnahmen, die uns staatlich verordnet werden, werden zunehmend von Gerichten gewürdigt, da Bürger dagegen klagen und überprüfen lassen wollen, ob sich die, die Verord­nungen erlassen, an die Gesetze unseres Staates halten.

Und da will ich mit einem Thema beginnen, das vielen in diesem Winter bitter aufstieß, das unsere Winter- und Freizeit­sportler betrifft. Die vom Landkreis Goslar angeordnete und nicht auf bestimmte Witterungs­ver­hältnisse beschränkte Masken­pflicht für die Ski und Rodelhänge am Bocksberg (Hahnenklee), Wurmberg (Braunlage) und Matthias-Schmidt- Berg (St. Andreasberg) ist rechts­widrig. Mit dieser Begründung hat das Verwal­tungs­gericht Braunschweig am 03.03.2021 einem gegen die Verfügung gerichteten Eilantrag im Wesent­lichen stattgegeben. Das Verwal­tungs­gericht Braunschweig stellte fest, dass die Regelung unverhält­nismäßig ist und gegen den Bestimmt­heits­grundsatz verstößt (VG Braunschweig, Beschluss vom 03.03.2021 - 4 B 51/21).

Und auch die Quaran­täne­pflicht war Gegenstand anwalt­licher Beratungen: Der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Eilantrag gegen die Quaran­täne­pflicht für die „Kontakt­person der Kontakt­person“ eines mit einer Virusva­riante Infizierten stattgegeben. Für die angefochtene Regelung bestehe voraus­sichtlich keine ausrei­chende gesetzliche Ermäch­ti­gungs­grundlage. Wie das Gericht betont, dürfte für diese Gruppe kein hinrei­chender Ansteckungs­verdacht anzunehmen sein. (VGH Mannheim, Beschluss vom 16.03.2021 - 1 S 751/21)

Und so stellen wir fest, dass auch dann, wenn der Staat seine Bürger retten will, darüber nachgedacht werden sollte, ob er dies mit den Mitteln angeht, die ihm die Parlamente – das ist die Volksver­tretung – zur Verfügung gestellt hat. Es gilt auch in schwierigen Zeiten auf der Hut zu sein und Maßnahmen derer, die uns regieren, zu hinter­fragen. Gerne auch mit ihrem Anwalt, der immer Ihre Interessen im Blick behält.

Ihr Hartmut Roth
Rechts­anwalt

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