Sehr geehrte Mandantschaft,
Nein, ich will nicht das Thema aufgreifen, das in aller Munde ist. Corona sollte man nicht dadurch überhöhen, dass man sich selbst davon bewegen lässt. Ich habe mich an dieser Stelle auch noch nie über Grippe, Krebs oder Übergewicht geäußert, obwohl die davon Betroffenen sicher darunter leiden. Aber wir sind Rechtsanwälte und befassen uns mit rechtlichen Themen, weniger mit der Volksgesundheit. Aber die Maßnahmen, die uns staatlich verordnet werden, werden zunehmend von Gerichten gewürdigt, da Bürger dagegen klagen und überprüfen lassen wollen, ob sich die, die Verordnungen erlassen, an die Gesetze unseres Staates halten.
Und da will ich mit einem Thema beginnen, das vielen in diesem Winter bitter aufstieß, das unsere Winter- und Freizeitsportler betrifft. Die vom Landkreis Goslar angeordnete und nicht auf bestimmte Witterungsverhältnisse beschränkte Maskenpflicht für die Ski und Rodelhänge am Bocksberg (Hahnenklee), Wurmberg (Braunlage) und Matthias-Schmidt- Berg (St. Andreasberg) ist rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 03.03.2021 einem gegen die Verfügung gerichteten Eilantrag im Wesentlichen stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte fest, dass die Regelung unverhältnismäßig ist und gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (VG Braunschweig, Beschluss vom 03.03.2021 - 4 B 51/21).
Und auch die Quarantänepflicht war Gegenstand anwaltlicher Beratungen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Eilantrag gegen die Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson“ eines mit einer Virusvariante Infizierten stattgegeben. Für die angefochtene Regelung bestehe voraussichtlich keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Wie das Gericht betont, dürfte für diese Gruppe kein hinreichender Ansteckungsverdacht anzunehmen sein. (VGH Mannheim, Beschluss vom 16.03.2021 - 1 S 751/21)
Und so stellen wir fest, dass auch dann, wenn der Staat seine Bürger retten will, darüber nachgedacht werden sollte, ob er dies mit den Mitteln angeht, die ihm die Parlamente – das ist die Volksvertretung – zur Verfügung gestellt hat. Es gilt auch in schwierigen Zeiten auf der Hut zu sein und Maßnahmen derer, die uns regieren, zu hinterfragen. Gerne auch mit ihrem Anwalt, der immer Ihre Interessen im Blick behält.
Ihr Hartmut Roth
Rechtsanwalt