Es soll mal eine Zeit gegeben haben, in der Verkehrsrecht eine untergeordnete Rolle im Rechtssystem gespielt hat, da es noch keine motorbetriebenen Fahrzeuge gab. Man spannte Pferde, Ochsen oder Kühe vor oder ging zu Fuß. Zusammenstöße waren selten. Alles ging etwas langsamer, aber man hatte ja auch 24 Stunden Zeit, und das jeden Tag. Wir selbst können uns daran nicht mehr erinnern, aber unsere Vorfahren vor einigen Generationen haben das erlebt.
Es gab mal eine Zeit, in der Digitalisierung unbekannt war, die uns aus der Kindheit noch durchaus vertraut ist. Lang ist es her. Oder?
Was ist das überhaupt: Digitalisierung? Der Begriff Digitalisierung bezeichnet im ursprünglichen Sinn das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate. Die so gewonnenen Daten lassen sich informationstechnisch verarbeiten (Wikipedia). Es werden also Daten generiert, die von jedem, der darauf zugreifen kann, in unterschiedlicher Form verwendet werden können. Ich muss also nicht mehr in die Buchhaltung laufen, mir Papier reichen lassen, um zu sehen, welche Beträge im August auf unser Konto und von dem Konto zu und abflossen, ich kann an meinem Schreibtisch sitzen bleiben, mir den Datensatz abrufen und darüber nachdenken.
Für die tiefgreifenden Veränderungen insgesamt in der Wirtschaft gibt es mehr als genug Beispiele dazu, was Digitalisierung bewirken kann. So besitzt der größte Anbieter für Übernachtungen, AirBnB, heute keine einzige Immobilie und das größte Beförderungsunternehmen der USA, Uber, verfügt tatsächlich nur über einen winzigen Bestand eigener Fahrzeuge. Wer ein Zimmer anzubieten hat, stellt dies auf der Internetplattform von AirBnB zur Verfügung, und wer ein Zimmer benötigt, kann es dort buchen. Wer sich und sein Fahrzeug Menschen zum Transport zur Verfügung stellen will, registriert sich auf der Internetplattform von Uber, und wer ein Fahrzeug benötigt, kann es dort buchen.
So geht es in der Beraterbranche noch nicht zu, was damit zusammenhängt, dass Rechts- oder Wirtschafts-, auch Steuerberatung ein Vertrauensverhältnis voraussetzt, das mit der Persönlichkeit des Beraters zusammenhängt, also nicht beliebig gekauft wird. Aber dennoch hat Digitalisierung zum Vorteil der Rechtssuchenden auch unsere Branche tüchtig verändert.
Sie dürfen sicher sein: Wenn wir uns verändern, dann nur in Ihrem Interesse!
Es grüßt Sie freundlich
Hartmut Roth