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Auch im Jahr 2022 wird es wieder eine Vielzahl von Änderungen im Arbeitsrecht geben. Wir haben hierzu eine kurze Zusammenstellung zur besseren Übersicht erstellt:
-Der gesetzliche Mindestlohn soll ab dem 01.01.2022 brutto 9,82 € pro Arbeitsstunde betragen.
-Die Minijobgrenze wird von 450,00 € auf 520,00 € angehoben.
-Krankmeldungen der Patienten werden seit 01.10.2021 digital an die Krankenkassen übermittelt und ab 01.07.2022 sollen auch die Arbeitgeber elektronische Krankmeldungen erhalten. Damit wird erheblich zur Digitalisierung beigetragen. Allerdings müssen Ärzte den Versicherten auch weiterhin eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit in Papierform aushändigen.
-Auch eine Neuregelung zur digitalisierten Arbeitslosenmeldung findet statt. Arbeitslose müssen ab Januar 2022 nicht persönlich die Agentur für Arbeit aufsuchen. Ausreichend ist nunmehr eine elektronische Arbeitslosmeldung.
-Der steuerliche Grundfreibetrag wird erhöht um 204,00 €. Einkommensteuer wird fällig für Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartner ab einem Betrag von 19.896,00 € sowie für Ledige ab einem Betrag i.H.v. 9.948,00 €.
-Noch bis 31.03.2022 kann der sogenannte Coronabonus Arbeitnehmern vom Arbeitgeber gezahlt werden. Auch gilt bis zu diesem Zeitpunkt der leichtere Zugang zu Kurzarbeitergeld sowie Neustarthilfen und Härtefallhilfen.
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