Änderungen im Arbeitsrecht 2022

Auch im Jahr 2022 wird es wieder eine Vielzahl von Änderungen im Arbeitsrecht geben. Wir haben hierzu eine kurze Zusammen­stellung zur besseren Übersicht erstellt:

 

-Der gesetzliche Mindestlohn soll ab dem 01.01.2022 brutto 9,82 € pro Arbeits­stunde betragen.

 

-Die Minijob­grenze wird von 450,00 € auf 520,00 € angehoben.

 

-Krankmel­dungen der Patienten werden seit 01.10.2021 digital an die Kranken­kassen übermittelt und ab 01.07.2022 sollen auch die Arbeitgeber elektro­nische Krankmel­dungen erhalten. Damit wird erheblich zur Digita­li­sierung beigetragen. Allerdings müssen Ärzte den Versicherten auch weiterhin eine Beschei­nigung der Arbeits­un­fä­higkeit in Papierform aushändigen.

 

-Auch eine Neuregelung zur digita­li­sierten Arbeits­lo­sen­meldung findet statt. Arbeitslose müssen ab Januar 2022 nicht persönlich die Agentur für Arbeit aufsuchen. Ausreichend ist nunmehr eine elektro­nische Arbeits­los­meldung.

 

-Der steuerliche Grundfrei­betrag wird erhöht um 204,00 €. Einkom­men­steuer wird fällig für Ehepaare sowie eingetragene Lebens­partner ab einem Betrag von 19.896,00 € sowie für Ledige ab einem Betrag i.H.v. 9.948,00 €.

 

-Noch bis 31.03.2022 kann der sogenannte Coronabonus Arbeit­nehmern vom Arbeitgeber gezahlt werden. Auch gilt bis zu diesem Zeitpunkt der leichtere Zugang zu Kurzar­bei­tergeld sowie Neustart­hilfen und Härtefall­hilfen.

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