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Auch das Jahr 2026 bringt im deutschen Arbeitsrecht wichtige Änderungen. Vor allem durch die Umsetzung der EU - Entgelttransparenzrichtlinie mit neuen Berichtspflichten für Unternehmen und der Pflicht zur Angabe von Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen sind neu. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € und die Minijobgrenze auf 603,00 €. Rentnern wird es ermöglicht, erleichtert weiterzuarbeiten. Ferner kommt eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung mit mehr Flexibilität durch die Wochenarbeitszeit zur Anwendung. Weitere Neuerungen sind die Erhöhung der Pendlerpauschale und auch Änderungen bei der Sozialversicherung.
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