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Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, welche seit 1979 von den Richtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf herausgegeben wird, beruht auf Koordinierungsgesprächen sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Sämtliche Oberlandesgerichte der Bundesrepublik Deutschland verwenden diese Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie zur Entscheidungsfindung. Einheitlich werden die einzelnen Bedarfssätze zugrunde gelegt und der Selbstbehalt soll nicht differenzieren zwischen den einzelnen Bundesländern.
Die Düsseldorfer Tabelle, welche vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig herausgegeben wird, wurde zum 01.01.2020 geändert. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie den sogenannten Studierendenbedarf, soweit der Studierende nicht mehr bei seinen Eltern oder einem der Elternteile wohnt. Ferner wurden die sogenannten Selbstbehalte angepasst. Von diesen Änderungen wollen wir in der kommenden Ausgabe unserer Mandantenzeitung Durchblick berichten.
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