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Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einer Entscheidung vom 23.02.2022 den Entzug einer Fahrerlaubnis wegen E-Scooterfahrens unter Drogen für rechtmäßig erklärt.
Bei einer Verkehrskontrolle wurde der Fahrer eines E-Scooters unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen positiv getestet. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte dem Fahrer dann die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen richtete sich sein Widerspruch und später seine Klage.
Das Verwaltungsgericht Würzburg, Az. W 6 K 21.1113, entschied gegen den Fahrer des E-Scooters. Er habe unter Wirkung von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen und damit gemäß Nr. 9.1 und 9.22 der Anlage 4 FEV. sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
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