Entzug der Fahrer­laubnis bei Fahrt mit E-Scooter unter Einfluss von Drogen

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg hat in einer Entscheidung vom 23.02.2022 den Entzug einer Fahrer­laubnis wegen E-Scooter­fahrens unter Drogen für rechtmäßig erklärt.

Bei einer Verkehrs­kon­trolle wurde der Fahrer eines E-Scooters unter Einfluss von Cannabis und Amphet­aminen positiv getestet. Die Fahrer­laub­nis­behörde hatte dem Fahrer dann die Fahrer­laubnis entzogen. Hiergegen richtete sich sein Widerspruch und später seine Klage.

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg, Az. W 6 K 21.1113, entschied gegen den Fahrer des E-Scooters. Er habe unter Wirkung von Betäubungs­mitteln mit einem Kraftfahrzeug am Straßen­verkehr teilge­nommen und damit gemäß Nr. 9.1 und 9.22 der Anlage 4 FEV. sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahr­zeugen erwiesen.

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