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Das Landgericht Dresden hatte sich in einer aktuellen Entscheidung damit auseinanderzusetzen, ob bei einem Legionellenbefall des Trinkwassers immer ein Mietmangel vorliegt (LG Dresden Urteil vom 24.09.2024,4 S 81/23).
Der Mieter hatte in dem Fall nach Feststellung eines Legionellenbefalls des Trinkwassers den Mietzins gemindert. Aufgrund der nicht erfolgten Mietzahlungen wegen der Minderung wurde das Mietverhältnis dann vom Vermieter gekündigt und ein Räumungs- und Herausgabeanspruch gerichtlich geltend gemacht.
Das Amtsgericht Dresden gab der Klage statt und wies darauf hin, dass weder eine Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache vorliege noch eine konkrete Gesundheitsgefahr für den Mieter bestanden habe. Denn der Mieter hatte nicht dargelegt, inwieweit dieser konkret durch den Legionellenbefall in seiner Gesundheit geschädigt worden sei. Erst bei Überschreitung von 10.000 KbE/100 ml bestehe überhaupt die Möglichkeit einer Gesundheitsgefahr.
Der Mieter wendete sich gegen dieses Urteil des Amtsgericht Dresden und legte Berufung ein. Allerdings bestätigte das Landgericht Dresden die erstinstanzliche Entscheidung. Das Landgericht Dresden führte aus, dass die Auslegung dafür, ob überhaupt eine Gebrauchsbeeinträchtigung vorliege es immer gebiete, nicht auf die Empfindlichkeit oder gesundheitlichen Besonderheiten des einzelnen Mieters abzustellen, sondern auf eine Art überindividuellen allgemeinen Maßstab eines Durchschnittsnutzers. Dabei gehören zu den Maßstäben immer die medizinischen anerkannten Regeln sowie auch die technischen Regelungen sowie die gesetzlichen Vorschriften und Richtwerte. Insoweit lag keine Gebrauchsbeeinträchtigung in diesem Falle vor.
Dabei ist die Frage, unter welcher Voraussetzung bei der Belastung des Trinkwassers mit Legionellen eine Mietminderung angenommen werden kann, höchstrichterlich bisher noch nicht entschieden. Andere Gerichte lassen eine Gebrauchsbeeinträchtigung bereits dann vorliegen, wenn nur eine abstrakte Gefahr für den jeweiligen Mieter besteht. Insoweit bleibt eine Klärung abzuwarten. Wir halten Sie informiert.
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