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Das Sächsische Kabinett hat am 31.05.2022 die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Für die Städte Dresden sowie Leipzig tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft. Damit dürfen künftig bei Abschluss eines neuen Mietvertrages die Mieten max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, welche wiederum gemäß dem Dresdner und Leipziger Mietspiegel zu ermitteln ist.
Hintergrund ist das Bürgerliche Gesetzbuch, welches den Landesregierungen die Möglichkeit bietet, per Rechtsverordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 bestimmte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.
Zuvor wurde bereits im Juni 2020 die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30.06.2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden sowie Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um max. 15 % angehoben werden.
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