Neue Mietpreis­bremse für Dresden

Das Sächsische Kabinett hat am 31.05.2022 die Mietpreis­be­gren­zungs­ver­ordnung beschlossen. Für die Städte Dresden sowie Leipzig tritt mit der Veröffent­lichung der Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verord­nungsblatt die sogenannte Mietpreis­bremse in Kraft. Damit dürfen künftig bei Abschluss eines neuen Mietver­trages die Mieten max. 10 % über der ortsüb­lichen Vergleichsmiete liegen, welche wiederum gemäß dem Dresdner und Leipziger Mietspiegel zu ermitteln ist.

 

Hintergrund ist das Bürgerliche Gesetzbuch, welches den Landes­re­gie­rungen die Möglichkeit bietet, per Rechts­ver­ordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 bestimmte Gebiete mit angespannten Wohnungs­märkten zu bestimmen, in denen die ausrei­chende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwoh­nungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

 

Zuvor wurde bereits im Juni 2020 die Regelung zur abgesenkten Kappungs­grenze bis zum 30.06.2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietver­hält­nissen dürfen demnach in Dresden sowie Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um max. 15 % angehoben werden.

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