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Das Amtsgericht Landstuhl hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 07.08.2025, Az. 2 OWi 4211 Js 8201/25 mit automatischem Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auseinandergesetzt. Ein Kfz-Fahrer befuhr eine innerörtliche Straße mit einem Tempolimit von 30 km/h. Er wurde mit 46 km/h nach Toleranzabzug geblitzt. Daraufhin erging ein Bußgeldbescheid, wobei das Bußgeld aufgrund „erheblicher Überschreitung wegen Vorsatzannahme“ verdoppelt wurde. Hiergegen wendete sich der Betroffene mit seinem Einspruch.
Mit Erfolg! Das Amtsgericht Landstuhl gab dem Betroffenen Recht. Allein nur die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 40 % lasse keinen Rückschluss auf eine vorsätzliche Begehung zu. Es müssen vielmehr weitergehende Beweisanzeichen hinzukommen.
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