VW hat sittenwidrig getäuscht
Mit Urteil vom 25.05.2020 unter dem Aktenzeichen VI ZR 252/19 hat der BGH nach 5 Jahren entschieden, dass VW sittenwidrig getäuscht hat. Im vorliegenden Fall klagte ein Verbraucher auf Rückabwicklung als Schadensersatz, dass VW sein Fahrzeug gegen Kaufpreisrückzahlung abzüglich der gefahrenen Kilometer zurücknehmen muss.
Damit ist nun höchstrichterlich geklärt, dass die Abschalteinrichtung gem. § 826 BGB sittenwidrig ist.
Auch Gebrauchtwagen sind hierbei betroffen. Der Hersteller hafte hierfür ebenfalls. Insofern muss sich VW das Handeln seiner Vertreter zurechnen lassen. Der BGH hat gleichfalls entschieden, dass das Softwareupdate zum Motor EA189 nicht ausreichend ist, da die Täuschungshandlung bei Vertragsabschluss vorlag und hätte der Kunde über die umweltunfreundliche Art vorab gewusst, hätte er sich das Fahrzeug nicht gekauft. Die Umwelt ist in der heutigen Zeit immer mehr in den Vordergrund gerückt, dass ein allgemeines Interesse angenommen werden kann.
Der Verbraucher muss sich die gezogenen Nutzungen dennoch anrechnen lassen. Mithin werden je Kilometer eine Nutzungspauschale berechnet.
Die Nutzungsentschädigung ist noch nicht abschließen geklärt, hierbei gibt es weitere Verfahren vor dem EuGH. Es bleibt dessen Entscheidung abzuwarten.
Weitere Fälle sind beim BGH anhängig. Dabei sind noch offene Fragen zu klären, die im entschiedenen Fall noch nicht behandelt werden konnten. Insbesondere zum Software Update, dem Zinsbeginn und Verjährungsfragen und Fahrzeugkäufe nach Bekanntwerden des Abgasskandals.
Die Verjährungsproblematik ist nicht eindeutig. Die Sache ist komplex. Wenn Sie sich noch nicht gegen VW gerichtet hatten und sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, kann dennoch ein Anspruch bestehen. Zumindest wird dies aus Wertminderungsgründen des Fahrzeuges aufgrund der sittenwidrigen Täuschung möglich sein.
Sind auch Euro6 Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen?
Es ist Bekannt geworden, dass der Nachfolgemotor EA288 ebenfalls eine Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters (eine temperaturabhängige Abgasregulierung) besitzt.
Hierbei wird von einigen Gerichten bereits eine illegale Abschalteinrichtung gesehen. Es soll auch das Softwareupdate eine entsprechende Thermofenster auslösen, dass sodann auch das Update zum Motor EA189 fragwürdig ist. Dann wäre eine weitere Täuschungshandlung gegeben.
R. Wünsche
Rechtsanwalt