In jedem Fall ein Gewinn: unsere Spezialisierung.
Ausgewiesene Experten für die verschiedensten Rechtsgebiete.
Um Ihnen diese Vielfalt bieten zu können und nicht jeder alles kann, haben wir uns zusammengeschlossen.
Für reibungslose und schnelle Abläufe sorgt ein Team, auf das Verlass ist. Und weil nicht jeder alles kann, macht auch nicht jeder alles, was zu einer Spezialisierung der einzelnen Anwälte geführt hat. Damit können Sie sicher gehen, dass derjenige, der Ihren Verkehrsunfall reguliert nicht auch Ihre Ehe scheiden wird.
Das Interesse unserer Mandanten ist unser Auftrag.
Wir sind Dienstleister in Sachen Recht. Wir sagen, was Sie in Ihren Rechtsstreitigkeiten tun können. Und wir sagen auch, wenn Sie besser nichts tun. Schließlich sollte man über Erfolgsaussichten, Risiken und Nebenwirkungen bestens informiert sein und zwar auch über seinen Anwalt.
Wir freuen uns, mit Ihnen zusammenzuarbeiten!
Verkehrsrecht
Unsere Arbeit beginnt, wenn Sie mobil sind. Mit den Verkehrsrechtsexperten der Kanzlei Roth befinden Sie sich in einer vorteilhaften Position. Zum Beispiel direkt nach dem Unfall: Verweisen Sie am besten bereits am Unfallort darauf, einen Anwalt zu beauftragen, statt sich durch ungeschickte Aussagen und Formulierungen selbst zu verstricken.
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Arbeitsrecht
Der Arbeitsplatz ist für die meisten ein Ort, wo sie die sehr viel Zeit ihres Lebens verbringen. Für Arbeitnehmer ergibt sich meist auch ein gewisses wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Arbeitgeber benötigen zuverlässige Mitarbeiter und müssen auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren können.
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Mietrecht
„My Home is my castle“ - die Wohnung ist der Ort, an dem Menschen die meiste Zeit ihres Lebens verbringen. Für Mieter und Vermieter ergibt sich meist auch ein gewisses Vertrauensverhältnis.
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Familienrecht
Ihr Familienanwalt der Kanzlei Roth I partner setzt mit Ihnen gemeinsam die Prioritäten. Er bewahrt Sie davor, in die typischen Fallen zu tappen, die eine Trennungsphase mit sich bringt. Und er kann schon im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam klären, ob nicht doch eine gütliche Einigung möglich ist.
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