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Ihr Familienanwalt der Kanzlei Roth I partner setzt mit Ihnen gemeinsam die Prioritäten. Er bewahrt Sie davor, in die typischen Fallen zu tappen, die eine Trennungsphase mit sich bringt. Und er kann schon im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam klären, ob nicht doch eine gütliche Einigung möglich ist. Oft reichen dafür schon intensive Gespräche der beiden Partner unter Beteiligung von Familienanwälten. Wir sorgen dafür, dass die Gespräche ungeachtet aller Spannungen auf einer sachlichen Ebene bleiben. Dies ist die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Verlauf!
Ob Sie sich trennen oder scheiden lassen oder wegen einzelner Ansprüche Klage erheben wollen, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Lassen Sie sich zunächst umfassend über die Folgen und entstehenden Kosten aufklären. Denn schon eine falsche Weichenstellung in der Trennungsphase kann für Sie später teuer werden!
Deshalb gilt, setzen Sie sich so früh wie möglich mit einem Familienanwalt in Verbindung. Wir achten von vornherein darauf, dass Ihre Beziehung möglichst ohne Schaden für Sie endet. Und wenn Sie Kinder haben? Dann werden Sie alles dafür tun, dass Sie auch in dieser Krisensituation weiter Eltern bleiben können.
Durch Trennung und Scheidung entstehen in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Probleme. Aufgrund von sich ändernden steuerlichen Behandlungen und der höheren Kosten von plötzlich getrennt lebenden Familien können die Mittel schnell knapp werden. Lassen Sie sich frühzeitig aufklären über Ihre Ansprüche oder Ihre Pflichten. In der Trennungsphase haben Sie genug Sorgen. Da machen Sie sich mit Sicherheit keine Gedanken über Fragen wie
Auf alle diese Fragen geben wir Ihnen eine kompetente Antwort. Wir stehen Ihnen auch bei, wenn es um die Zukunft Ihrer gemeinsamen Kinder geht. Denn da stehen für Sie ganz schwierige Entscheidungen an, wie
Wenn der Hochzeitstermin vor der Tür steht, schweben die Brautleute im siebten Himmel. Dann denken sie an alles Mögliche, nur nicht an einen Ehevertrag. Steht doch der Ehevertrag immer noch im Ruf, eine Art Scheidungsvorsorge zu sein. An eine mögliche Scheidung möchte natürlich kurz vor der Hochzeit niemand gern denken. Tatsache ist aber, dass jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. Doch mit einem Ehevertrag können Sie nicht nur in einem solchen Fall Streit in so wichtigen Fragen wie Aufteilung der Güter oder Umfang und Bestehen von Unterhalts- bzw. Versorgungsansprüchen vermeiden. Ein Ehevertrag bietet Ihnen noch viel mehr und er lässt sich sogar noch während der Ehe abschließen.
Viele Eheleute haben falsche Vorstellungen über ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gehört Eheleuten nicht das gesamte Vermögen gemeinsam. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das jeweilige Vermögen der Eheleute voneinander getrennt. Das unterscheidet die Zugewinngemeinschaft nicht von der Gütertrennung. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines eingebrachten oder während der Ehe hinzuerworbenen Vermögens. Zur Klärung der Vermögensverhältnisse stellen sich vielfältige Fragen:
Deshalb ist es sinnvoll, bereits während intakter Ehe auf eine angemessene Vermögensverteilung zwischen den Eheleuten zu achten und sich dazu gegebenenfalls von einem Familienanwalt beraten zu lassen.
Bei einer Trennung stellen sich im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder zu allererst Fragen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dabei das Wohl der Kinder entscheidender Gesichtspunkt für alle Entscheidungen. Oftmals fällt es jedoch schwer, das Wohl der Kinder aufgrund der eigenen Betroffenheit über die Trennung nicht aus den Augen zu verlieren. Ihr Familienanwalt kann Ihnen da helfen. Als Außenstehender ist er in der Lage, mögliche Konflikte sachlich zu bewerten. Dabei hat er neben dem Wohl des bzw. der Kinder vor allem die Durchsetzung Ihrer eigenen Interessen im Blick. Wir beraten Sie in allen relevanten Fragen rechtlich fundiert und zeigen Ihnen schnelle und effiziente Handlungsmöglichkeiten auf. Nur so lassen sich im Trennungs- bzw. auch Scheidungsfall langwierige Belastungen für Ihre Kinder vermeiden!
Ob in der Trennungsphase von Eheleuten, nach der rechtskräftigen Scheidung oder zur Versorgung von ehelichen bzw. nichtehelichen Kindern: In allen Fällen kann es um Unterhaltsansprüche gehen. Diese sind ebenso vielfältig wie die möglichen Anspruchsberechtigten.
Für die Zeit zwischen Trennung der Ehegatten bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Nach der Scheidung kann dann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Unterhaltsansprüche können durch verschiedene Unterhaltstatbestände gerechtfertigt sein. Möglich sind beim nachehelichen Unterhalt auch sowohl der Ausschluss und Kürzungen als auch eine Herabsetzung und zeitliche Befristung. Mitunter müssen sogar Kinder für ihre bedürftigen Eltern den sogenannten Elternunterhalt leisten.
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