In jedem Fall ein Gewinn: unsere Spezia­li­sierung.

Ausgewiesene Experten für die verschie­densten Rechts­gebiete.

Um Ihnen diese Vielfalt bieten zu können und nicht jeder alles kann, haben wir uns zusammen­ge­schlossen.

Für reibungslose und schnelle Abläufe sorgt ein Team, auf das Verlass ist. Und weil nicht jeder alles kann, macht auch nicht jeder alles, was zu einer Spezia­li­sierung der einzelnen Anwälte geführt hat. Damit können Sie sicher gehen, dass derjenige, der Ihren Verkehrs­unfall reguliert nicht auch Ihre Ehe scheiden wird.

Das Interesse unserer Mandanten ist unser Auftrag.

Wir sind Dienst­leister in Sachen Recht. Wir sagen, was Sie in Ihren Rechts­strei­tig­keiten tun können. Und wir sagen auch, wenn Sie besser nichts tun. Schließlich sollte man über Erfolgs­aus­sichten, Risiken und Nebenwir­kungen bestens informiert sein und zwar auch über seinen Anwalt.

Wir freuen uns, mit Ihnen zusammen­zu­ar­beiten!

Verkehrsrecht

Unsere Arbeit beginnt, wenn Sie mobil sind. Mit den Verkehrs­rechts­ex­perten der Kanzlei Roth befinden Sie sich in einer vorteil­haften Position. Zum Beispiel direkt nach dem Unfall: Verweisen Sie am besten bereits am Unfallort darauf, einen Anwalt zu beauftragen, statt sich durch ungeschickte Aussagen und Formulie­rungen selbst zu verstricken.

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Arbeitsrecht

Der Arbeitsplatz ist für die meisten ein Ort, wo sie die sehr viel Zeit ihres Lebens verbringen. Für Arbeit­nehmer ergibt sich meist auch ein gewisses wirtschaft­liches Abhängig­keits­ver­hältnis. Arbeitgeber benötigen zuverlässige Mitarbeiter und müssen auf wirtschaftliche Verände­rungen reagieren können.

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Mietrecht

„My Home is my castle“ - die Wohnung ist der Ort, an dem Menschen die meiste Zeit ihres Lebens verbringen. Für Mieter und Vermieter ergibt sich meist auch ein gewisses Vertrau­ens­ver­hältnis.

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Famili­enrecht

Ihr Famili­en­anwalt der Kanzlei Roth I partner setzt mit Ihnen gemeinsam die Prioritäten. Er bewahrt Sie davor, in die typischen Fallen zu tappen, die eine Trennungsphase mit sich bringt. Und er kann schon im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam klären, ob nicht doch eine gütliche Einigung möglich ist.

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