Famili­enrecht

Höchst vertraut mit allen Rechts­fragen rund um Ehe und Familie.

Ihr Famili­en­anwalt der Kanzlei Roth I partner setzt mit Ihnen gemeinsam die Prioritäten. Er bewahrt Sie davor, in die typischen Fallen zu tappen, die eine Trennungsphase mit sich bringt. Und er kann schon im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam klären, ob nicht doch eine gütliche Einigung möglich ist. Oft reichen dafür schon intensive Gespräche der beiden Partner unter Beteiligung von Famili­en­an­wälten. Wir sorgen dafür, dass die Gespräche ungeachtet aller Spannungen auf einer sachlichen Ebene bleiben. Dies ist die beste Voraus­setzung für einen erfolg­reichen Verlauf!

Ob Sie sich trennen oder scheiden lassen oder wegen einzelner Ansprüche Klage erheben wollen, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Lassen Sie sich zunächst umfassend über die Folgen und entste­henden Kosten aufklären. Denn schon eine falsche Weichen­stellung in der Trennungsphase kann für Sie später teuer werden!

Deshalb gilt, setzen Sie sich so früh wie möglich mit einem Famili­en­anwalt in Verbindung. Wir achten von vornherein darauf, dass Ihre Beziehung möglichst ohne Schaden für Sie endet. Und wenn Sie Kinder haben? Dann werden Sie alles dafür tun, dass Sie auch in dieser Krisen­si­tuation weiter Eltern bleiben können.

Durch Trennung und Scheidung entstehen in den meisten Fällen auch wirtschaftliche Probleme. Aufgrund von sich ändernden steuer­lichen Behand­lungen und der höheren Kosten von plötzlich getrennt lebenden Familien können die Mittel schnell knapp werden. Lassen Sie sich frühzeitig aufklären über Ihre Ansprüche oder Ihre Pflichten. In der Trennungsphase haben Sie genug Sorgen. Da machen Sie sich mit Sicherheit keine Gedanken über Fragen wie

  • Wann muss ich meine Steuerklasse ändern?
  • Was ist der Realsplittingvorteil?
  • Was bedeutet der Versorgungsausgleich?
  • Welche Auswirkungen hat ein bestehender Ehevertrag?


Auf alle diese Fragen geben wir Ihnen eine kompetente Antwort. Wir stehen Ihnen auch bei, wenn es um die Zukunft Ihrer gemeinsamen Kinder geht. Denn da stehen für Sie ganz schwierige Entschei­dungen an, wie

  • Bei wem werden die Kinder leben?
  • Wie sieht die Besuchsregelung aus?
  • Wert darf über schulische und gesundheitliche Fragen entscheiden?
  • Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
  • Haben Kinder auch eigene Rechte?

Wenn der Hochzeits­termin vor der Tür steht, schweben die Brautleute im siebten Himmel. Dann denken sie an alles Mögliche, nur nicht an einen Ehevertrag. Steht doch der Ehevertrag immer noch im Ruf, eine Art Scheidungs­vorsorge zu sein. An eine mögliche Scheidung möchte natürlich kurz vor der Hochzeit niemand gern denken. Tatsache ist aber, dass jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. Doch mit einem Ehevertrag können Sie nicht nur in einem solchen Fall Streit in so wichtigen Fragen wie Aufteilung der Güter oder Umfang und Bestehen von Unterhalts- bzw. Versor­gungs­an­sprüchen vermeiden. Ein Ehevertrag bietet Ihnen noch viel mehr und er lässt sich sogar noch während der Ehe abschließen.

Viele Eheleute haben falsche Vorstel­lungen über ihre vermögens­recht­lichen Verhältnisse. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gehört Eheleuten nicht das gesamte Vermögen gemeinsam. Im gesetz­lichen Güterstand der Zugewinn­ge­mein­schaft bleibt das jeweilige Vermögen der Eheleute voneinander getrennt. Das unterscheidet die Zugewinn­ge­mein­schaft nicht von der Gütertrennung. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines eingebrachten oder während der Ehe hinzuer­worbenen Vermögens. Zur Klärung der Vermögens­ver­hältnisse stellen sich vielfältige Fragen:

  • Wer ist als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen?
  • Wer ist Inhaber der Bankkonten, auf denen Erspartes liegt?
  • Wer hat den Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen?
  • Wem gehören die Aktien, die sich im Wertdepot finden?
  • Was ist Hausrat und wieso wird er anders behandelt als sonstiges Vermögen?

Deshalb ist es sinnvoll, bereits während intakter Ehe auf eine angemessene Vermögens­ver­teilung zwischen den Eheleuten zu achten und sich dazu gegebe­nenfalls von einem Famili­en­anwalt beraten zu lassen.

Bei einer Trennung stellen sich im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder zu allererst Fragen bezüglich des Sorge- und Umgangs­rechts. Nach dem Willen des Gesetz­gebers ist dabei das Wohl der Kinder entschei­dender Gesichtspunkt für alle Entschei­dungen. Oftmals fällt es jedoch schwer, das Wohl der Kinder aufgrund der eigenen Betrof­fenheit über die Trennung nicht aus den Augen zu verlieren. Ihr Famili­en­anwalt kann Ihnen da helfen. Als Außenste­hender ist er in der Lage, mögliche Konflikte sachlich zu bewerten. Dabei hat er neben dem Wohl des bzw. der Kinder vor allem die Durchsetzung Ihrer eigenen Interessen im Blick. Wir beraten Sie in allen relevanten Fragen rechtlich fundiert und zeigen Ihnen schnelle und effiziente Handlungs­mög­lich­keiten auf. Nur so lassen sich im Trennungs- bzw. auch Scheidungsfall langwierige Belastungen für Ihre Kinder vermeiden!

Ob in der Trennungsphase von Eheleuten, nach der rechts­kräftigen Scheidung oder zur Versorgung von ehelichen bzw. nichtehe­lichen Kindern: In allen Fällen kann es um Unterhalts­an­sprüche gehen. Diese sind ebenso vielfältig wie die möglichen Anspruchs­be­rech­tigten.

Für die Zeit zwischen Trennung der Ehegatten bis zur Rechtskraft des Scheidungs­be­schlusses kann ein Anspruch auf Trennungs­un­terhalt bestehen. Nach der Scheidung kann dann ein Anspruch auf nachehe­lichen Unterhalt bestehen. Unterhalts­an­sprüche können durch verschiedene Unterhalt­stat­be­stände gerecht­fertigt sein. Möglich sind beim nachehe­lichen Unterhalt auch sowohl der Ausschluss und Kürzungen als auch eine Herabsetzung und zeitliche Befristung. Mitunter müssen sogar Kinder für ihre bedürftigen Eltern den sogenannten Eltern­un­terhalt leisten.

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