Mietrecht

Kein Streit mit dem Vermieter oder Mieter ohne vorherige fachliche Beratung

„My Home is my castle“ - die Wohnung ist der Ort, an dem Menschen die meiste Zeit ihres Lebens verbringen. Für Mieter und Vermieter ergibt sich meist auch ein gewisses Vertrau­ens­ver­hältnis. Wenn Schwie­rig­keiten im Bereich des Mietver­hält­nisses entstehen, ist man auf eine kompetente Fachbe­ratung angewiesen. Die Fragestel­lungen, die sich ergeben können, sind vielfältig. Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen.

Wir vertreten Sie vor Gericht oder verhandeln mit Ihrem Vertrags­partner, sofern Sie dies wünschen.

Mieter und Vermieter haben Rechte und Pflichten. Schon zu Beginn des Mietver­hält­nisses ist auf einiges zu achten: So gilt es beispielsweise zu prüfen, ob der Mietvertrag unwirksame Klauseln enthält. Das kommt beim Thema Schönheits­re­pa­raturen zum Beispiel sehr häufig vor. Auch die Frage, wer für die Makler­pro­vision aufkommt, ist von großem Interesse – der Mieter oder der Vermieter? Wer die Provision zahlt, regelt das Bestel­ler­prinzip. Während des laufenden Mietver­hält­nisses ist es hilfreich, spätestens zu dessen Ende ist es unerlässlich, Wichtiges zum Mietrecht zu kennen: Wann ist eine Mieterhöhung möglich, wer muss renovieren, wann kann die Miete gemindert werden und wie lang sind die Kündigungs­fristen?

An dem Mietzins für eine Wohnung ist in erster Linie eines interessant: ihre Höhe. Während Mieter möglichst günstig und dennoch gut wohnen möchten, wollen Vermieter meist nicht nur ihre Ausgaben decken, sondern üblicherweise etwas verdienen. Bestimmt wird die Miete in den meisten Fällen letztendlich durch Angebot und Nachfrage. So werden in Dresden andere Mieten gezahlt als in München oder Hamburg. Möchte der Vermieter die Miete erhöhen, etwa weil die Wohnung im Vergleich mit anderen Wohnungen in der Umgebung zu günstig ist, kann er das nicht ohne weiteres tun. Unter welchen Bedingungen eine Mieterhöhung möglich ist, ist genauso gesetzlich geregelt wie die Höhe der Ausgangsmiete.

Die zweite Miete – so werden Betriebs­kosten beziehungsweise Nebenkosten auch oft bezeichnet. Der Vermieter hat das Recht, per mietver­trag­licher Verein­barung Betriebs­kosten auf seine Mieter umzulegen. Genau das ist auch üblich in Deutschland und in Standard-Formular­miet­ver­trägen vorgesehen. Das heißt aber noch lange nicht, dass alle Formulie­rungen klar und eindeutig oder gar rechtens sind. Der Vermieter darf nur bestimmte Kosten auch tatsächlich auf seine Mieter umlegen. Die Frage welche, ist im Einzelfall schwierig.

Üblicherweise läuft der Mietvertrag für eine Wohnung auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung eines unbefristeten Mietver­trages ist deswegen eine alltägliche Sache. Zumindest Mieter kommen oft sehr schnell und einfach aus einem Mietvertrag raus. Vermieter haben es dagegen nicht ganz so leicht. Sie können ihren Mietern nur unter bestimmten Voraus­set­zungen kündigen. Egal ob Mieter oder Vermieter: In beiden Fällen gilt es, einige Dinge zu beachten.

Nässe in der Wohnung, eine kaputte Heizung, andauernder Lärm oder dauerhafter Gestank im Treppenhaus: Wenn es in einer Wohnung Mängel gibt, können Mieter ihre Miete mindern – und solange weniger Miete zahlen bis der Vermieter das Problem beseitigt hat. Die Schwie­rigkeit ist aber, dass nicht klar ist, um wie viel Prozent die Miete unter welchen Umständen gemindert werden kann. Überall finden sich zahlreiche Mietmin­de­rungs­ta­bellen, aus denen genau das hervorgehen soll. Doch Vorsicht: Diese Tabellen orientieren sich lediglich an den Urteilen verschiedener Gerichte – gesetzliche Regelungen, welche Minderung bei welchem Mangel vorgenommen werden darf, gibt es nicht.

Ein Umzug geht ins Geld. Nicht nur, weil meist doppelte Miete anfällt, sondern auch, weil für gewöhnlich eine Mietkaution hinterlegt werden soll. Was der Vermieter mit dieser Kaution alles machen darf – und worauf er selbst achten sollte – sagen wir Ihnen. Maximal drei Monats­mieten kann der Vermieter einer Wohnung als Mietkaution von seinem Mieter verlangen. Dieses Geld dient der Absicherung von Forderungen, die der Vermieter eventuell einmal an den Mieter richten wird – etwa wegen ausste­hender Mietzah­lungen oder weil der Mieter die Wohnung beschädigt hat.

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